RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Lomberg Bau Berlin UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Lomberg Bau Berlin UG (haftungsbeschränkt), Prenzlauer Allee 7, 10405 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatz- und Änderungsleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet. Für Bauleistungen gilt ergänzend die VOB/B in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Werkverträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.

§ 5 Ausführungsfristen

Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder durch Dritte verlängern Fristen entsprechend.

§ 6 Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald sie vertragsgemäß erbracht wurde. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Bei Bauleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre ab Abnahme, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 10 Winterdienst – Besondere Bedingungen

Beim Winterdienst richten sich Einsatzzeiten und Räumpflichten nach den jeweils gültigen kommunalen Vorschriften des Landes Berlin. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Ausführung durch außergewöhnliche Witterungsereignisse entstehen.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 2026